Acerca de
Julian Bächer
Lindenstraße 19
08645 Bad Elster
Germany
Telefon: 0175 2382312
info@julian-baecher-photography.de
UST ID: DE355858974
AGB
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die dem Foto- und Videografen erteilt wurden. Sie sind gültig, sobald ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Um den AGB zu widersprechen, muss innerhalb von drei Werktagen vom Auftraggeber schriftliche Erklärung eingereicht werden. Sofern dem dem Foto- und Videografen abweichende Geschäftsbedingungen nicht schriftlich anerkennt, erlangen sie keine Gültigkeit.
(2) Alle vom dem Foto- und Videografen erstellten Produkte werden nachfolgend als „Werke“ bezeichnet. Die Form oder das Medium spielen bei dieser Definition keine Rolle. Beispiele dafür sind dem Kunden übertragene Daten, Fotobücher, Abzüge und Ähnliches.
(3) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(5) Sobald die unten genannten Bedingungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
(1) Dem dem Foto- und Videograf stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Verwendet der Auftraggeber die Werke in Online- oder Printmedien (ausschließlich für den privaten Gebrauch), ist die Fotografin als Urheberin zu nennen. Das Recht auf Namensnennung darf nicht verletzt werden. Andernfalls hat die Fotografin das Recht auf Schadensersatz.
(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige
Rohdateien.
RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
(1) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst wird, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber dem Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.
(2) Das Brautpaar erwirbt - mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages - das Recht der nicht-kommerziellen Nutzung der Fotos. Für eine kommerzielle Verwendung der Fotos – z.B. Für Werbung, Print- und Internetmedien - wird das schriftliche Einverständnis von Julian Bächer benötigt.
(3) Das Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Fotos oder Videos (in der Regel mit Focus auf das Brautpaar) für Werbezwecke auf Instagram, Website oder ähnlichen Plattformen verwendet werden können.
LEISTUNGSUMFANG
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Vivian Sicilio ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(2) Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich daher bewusst, dass die Werke des Auftraggebers in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden. Vivian Sicilio wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
(3) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Julian Bächer ist aber stehst bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
(4) Während eines Portraitsshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
(5) Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen ist dem dem Foto- und Videografen oder seinen Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
(6) Julian Bächer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Julian Bächer
und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Julian Bächer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Vergütung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Erstellung der Werke wird ein Honorar erhoben. Dies kann als Honorar, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale erfolgen. Der Auftraggeber trägt die ggf. anfallenden Nebenkosten wie Fahrkosten, Übernachtungskosten, Requisiten, Studiomiete oder Ähnliches.
(2) Die von der Fotografin erstellen Angebote gelten als Kostenvoranschläge, die unverbindlich sind. Sollten während der Produktion unvorhergesehene Kosten entstehen, sind diese von der Fotografin aufzuzeigen und können im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Wird die vereinbarte Produktionszeit überschritten, so ist eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe zum vereinbarten Honorar zu leisten. Dies gilt nur, wenn der Fotograf die Verlängerung der Produktionszeit nicht zu vertreten hat.
(3) Der Vergütungsanspruch wird mit Zugang der Rechnung fällig.
(4) Bei einer Hochzeitsreportage oder Firmenbusinessbilder, ist eine Anzahlung i.H.v. 15% - 30% (Abhängig von der Höhe des jeweiligen Gesamtbetrages)
der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Andernfalls gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Dann ist der Foto- und Videograf berechtigt, den Auftraggeber kostenpflichtig abzumahnen. Weitere Rechte des Fotografen, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
(6) Die Werke bleiben Eigentum der Fotografin, solange die Bezahlung noch nicht vollständig geleistet wurde. Erst nach dem Begleichen der Rechnung werden die Werke dem Auftraggeber übergeben.
Haftung
(1) Der dem Foto- und Videograf haftet für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vertragspflichten stehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Foto- und Videografe haftet weiter sowohl für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit als auch für die Verletzung von wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Bei Schäden an den Werken wie beispielsweise den Dateien, ausgedruckten Bildern, USB-Sticks oder Fotobüchern haftet die Fotografin ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit.
(2) Die Organisation und Ausführung der vereinbarten Leistungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Foto- und Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc., auch von Familienangehörigen), kein Fotograf zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen oder verspätet eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden und Folgen übernommen werden. Natürlich ist der Foto- und Videograf bemüht in diesem Fall dringend für einen Foto- und Videograf zu sorgen.
(3) Die im Rahmen der Vertragspflichten entstehenden Rohdaten und Werke werden sorgfältig von der Fotografin verwahrt. Der Foto- und Videograf ist berechtigt die aufbewahrten Daten nach einem Jahr seit Rechnungsstellung zu vernichten.
(4) Für die Lichtbeständigkeit und die Dauerhaftigkeit der Werke haftet der Foto- und Videograf nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(5) Der Versand der Werke erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Datenschutz (Siehe Datenschutzrichtlinien)
(1) Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung des bestehenden Vertragsverhältnisses an die Fotografin übermittelt oder von diesem erhoben werden (beispielsweise Namen, Adressdaten und Rechnungsinformationen), können verarbeitet und soweit dies nach dem Grundsatz der Datenminimierung geboten erscheint im Rahmen einer Kundenkartei dauerhaft gespeichert werden.
(2) Der Foto- und Videograf verpflichtet sich jedoch alle Daten vertraulich zu behandeln.
Lieferzeiten, Reklamationen und Ausfallhonorar
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Buchung des Foto- und Videografen zu stornieren. Für die Stornierung steht dem Foto- und Videograf ein Ausfallhonorar zu. Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von dem Foto- und Videografen zu vertretenen Gründen, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet.
(2) Bei einer Stornierung bis zu 3 Monaten vor dem gebuchten Termin muss 15% bzw. 30% des vereinbarten Honorars geleistet werden. Der Betrag entspricht der Terminreservierungsgebühr/Anzahlung.
(3) Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.
(4) In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Widerrufsrecht
1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
4. Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.