Acerca de


Julian Bächer
Lindenstraße 19
08645 Bad Elster
Germany
Telefon: 0175 2382312
info@julian-baecher-photography.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß
§ 27 a Umsatzsteuergesetz:
2 2 3 / 2 0 3 / 0 5 4 6 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Julian Bächer Photography · Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die dem Foto- und Videografen erteilt wurden. Sie sind gültig, sobald ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Um den AGB zu widersprechen, muss innerhalb von drei Werktagen vom Auftraggeber eine schriftliche Erklärung eingereicht werden. Sofern der Foto- und Videograf abweichende Geschäftsbedingungen nicht schriftlich anerkennt, erlangen sie keine Gültigkeit.
(2) Alle vom Foto- und Videografen erstellten Produkte werden nachfolgend als „Werke“ bezeichnet. Die Form oder das Medium spielen bei dieser Definition keine Rolle. Beispiele dafür sind dem Kunden übertragene Daten, Fotobücher, Abzüge und Ähnliches.
(3) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Foto- und Videografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(5) Sobald die unten genannten Bedingungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
§ 2 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Julian Bächer stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von Julian Bächer angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung von Julian Bächer. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Verwendet der Auftraggeber die Werke in Online- oder Printmedien (ausschließlich für den privaten Gebrauch), ist Julian Bächer als Urheber zu nennen. Das Recht auf Namensnennung darf nicht verletzt werden. Andernfalls hat Julian Bächer das Recht auf Schadensersatz.
(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von Julian Bächer übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdateien.
§ 3 Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte
(1) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst wird, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber Julian Bächer vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.
(2) Das Brautpaar erwirbt – mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages – das Recht der nicht-kommerziellen Nutzung der Fotos. Für eine kommerzielle Verwendung der Fotos – z. B. für Werbung, Print- und Internetmedien – wird das schriftliche Einverständnis von Julian Bächer benötigt.
(3) Das Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Fotos oder Videos (in der Regel mit Fokus auf das Brautpaar) für Werbezwecke auf Instagram, der Website oder ähnlichen Plattformen von Julian Bächer verwendet werden können.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Foto- und Videografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Julian Bächer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(2) Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Julian Bächer und ist sich daher bewusst, dass die Werke in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden. Julian Bächer wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
(3) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste – z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen – abgelichtet werden. Julian Bächer ist jedoch stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
(4) Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
(5) Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen ist Julian Bächer oder seinen Erfüllungsgehilfen eine angemessene Pause inkl. Verpflegung zu gewähren.
(6) Julian Bächer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben bei Julian Bächer; eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Julian Bächer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Erstellung der Werke wird ein Honorar erhoben. Dies kann als Honorar, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale erfolgen. Der Auftraggeber trägt die ggf. anfallenden Nebenkosten wie Fahrkosten, Übernachtungskosten, Requisiten, Studiomiete oder Ähnliches.
(2) Die von Julian Bächer erstellten Angebote gelten als Kostenvoranschläge, die unverbindlich sind. Sollten während der Produktion unvorhergesehene Kosten entstehen, sind diese von Julian Bächer aufzuzeigen und können im Nachhinein in Rechnung gestellt werden. Wird die vereinbarte Produktionszeit überschritten, so ist eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe zum vereinbarten Honorar zu leisten. Dies gilt nur, wenn Julian Bächer die Verlängerung der Produktionszeit nicht zu vertreten hat.
(3) Der Vergütungsanspruch wird mit Zugang der Rechnung fällig.
(4) Bei einer Hochzeitsreportage oder Firmenbusinessbildern ist eine Anzahlung in Höhe von 15 %–30 % (abhängig von der Höhe des jeweiligen Gesamtbetrages) der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Andernfalls gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Dann ist Julian Bächer berechtigt, den Auftraggeber kostenpflichtig abzumahnen. Weitere Rechte von Julian Bächer, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
(6) Die Werke bleiben Eigentum von Julian Bächer, solange die Bezahlung noch nicht vollständig geleistet wurde. Erst nach dem Begleichen der Rechnung werden die Werke dem Auftraggeber übergeben.
§ 6 Haftung
(1) Julian Bächer haftet für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vertragspflichten stehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Julian Bächer haftet weiter sowohl für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit als auch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Bei Schäden an den Werken wie beispielsweise Dateien, ausgedruckten Bildern, USB-Sticks oder Fotobüchern haftet Julian Bächer ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit.
(2) Die Organisation und Ausführung der vereinbarten Leistungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Julian Bächer nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc., auch von Familienangehörigen), kein Foto- und Videograf zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen oder verspätet eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden und Folgen übernommen werden. Julian Bächer ist in diesem Fall selbstverständlich bemüht, dringend für einen Ersatz-Foto- und Videografen zu sorgen.
(3) Die im Rahmen der Vertragspflichten entstehenden Rohdaten und Werke werden sorgfältig von Julian Bächer verwahrt. Julian Bächer ist berechtigt, die aufbewahrten Daten nach einem Jahr seit Rechnungsstellung zu vernichten.
(4) Für die Lichtbeständigkeit und die Dauerhaftigkeit der Werke haftet Julian Bächer nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(5) Der Versand der Werke erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
§ 7 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung des bestehenden Vertragsverhältnisses an Julian Bächer übermittelt oder von ihm erhoben werden (beispielsweise Namen, Adressdaten und Rechnungsinformationen), können verarbeitet und – soweit dies nach dem Grundsatz der Datenminimierung geboten erscheint – im Rahmen einer Kundenkartei dauerhaft gespeichert werden.
(2) Julian Bächer verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu behandeln.
§ 8 Lieferzeiten, Reklamationen und Ausfallhonorar
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Buchung von Julian Bächer zu stornieren. Für die Stornierung steht Julian Bächer ein Ausfallhonorar zu. Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber aufgrund von Gründen, die Julian Bächer nicht zu vertreten hat, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet.
(2) Bei einer Stornierung bis zu 3 Monaten vor dem gebuchten Termin muss 30 % des vereinbarten Honorars geleistet werden. Der Betrag entspricht der Terminreservierungsgebühr/Anzahlung.
(3) Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht Julian Bächer die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.
(4) In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass Julian Bächer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit Julian Bächer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Julian Bächer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie Julian Bächer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Julian Bächer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Der Wohnsitz von Julian Bächer ist Gerichtsstand.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.